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Goldvisa

Goldvisa

In unserem Land ist das Gold-Visa-Programm (Aufenthaltserlaubnis für Investitionsaktivitäten) seit 2012 in Kraft, und dies ist ein Mechanismus, um ausländische Investitionen anzuziehen.  Dies entspricht 4% der gesamten in unserem Land lebenden Einwanderer.

- Einreise nach Portugal mit Befreiung vom Aufenthaltsvisum;

- in Portugal wohnen und arbeiten und sich zumindest für einen Zeitraum in Portugal aufhalten müssen, der nicht 7 Tage im ersten Jahr und nicht weniger als 14 Tage in den Folgejahren beträgt;

- Sich ohne Visum im Schengen-Raum bewegen;

- Nutzen Sie die Familienzusammenführung;

 

Diese Änderung des portugiesischen Einwanderungsgesetzes hat das Land zu einem privilegierten Tor nach Europa für diejenigen gemacht, die Freizügigkeit im Schengen-Raum genießen möchten (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Schweden und Schweiz).

Im Jahr 2015 wurden neue Änderungen an den Verfahren angekündigt, die durch Investitionen den Zugang zum Gold- oder Goldenen Visum ermöglichen.

Immobilieninvestitionen umfassen:

– Kauf einer oder mehrerer Immobilien mit einem Gesamtwert von 500.000 € oder mehr, oder;

– Erwerb einer oder mehrerer Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren fertiggestellt wurden oder sich in städtischen Sanierungsgebieten befinden, mit Stadtsanierungsarbeiten gemäß dem jeweiligen Gesetz, in Höhe von insgesamt 350 000 € oder mehr.

 

Diese Art von Investition umfasst:

– Gewerbe- oder Wohnimmobilien;

– im Miteigentum erworbene Immobilien, sofern der Anteil des Anlegers den angegebenen Mindestwert erreicht;

– Immobilien, die einzeln oder über Einpersonengesellschaften durch Aktien erworben werden, deren Partner der Investor ist;

- Mietobjekte;

– Onsage-Eigenschaften, in dem Teil, der den Mindestwert der Investition übersteigt.

Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, die betreffenden Beträge um 20% zu reduzieren, wenn sich Immobilien in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befinden. Nach geltendem Recht gilt es als Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte, wenn es weniger als 100 Einwohner pro km2 hat oder wenn das BIP dieser Region unter 75% des nationalen Durchschnitts liegt.

Der Aufenthaltstitel wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, der für zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren verlängert werden kann und die Aufrechterhaltung der Investition für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und den Aufenthalt auf Portugiesisch voraussetzt; (gefolgt oder interpoliert) im ersten Jahr und 14 Tage (gefolgt oder interpoliert) in den folgenden Zweijahreszeiträumen.

Die Genehmigung kann auf die Familienangehörigen des Anlegers ausgedehnt werden, und nach der anfänglichen Dauer von 5 Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis dauerhaft erteilt werden. Nach 6 Jahren kann die portugiesische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung beantragt werden.